Schadensregulierung
Sollte es zu einem Schaden kommen, dann unterstützen wir Sie bei der Abwicklung, indem wir die Schadensregulierung koordinieren und für Sie mit den Gesellschaften verhandeln. Dabei handeln wir als Versicherungsmakler in Ihrem Auftrag und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Gesellschaften.
Verhalten im Schadensfall
Bei Schäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung
- Bei Personenschäden kontaktieren Sie unverzüglich die Polizei und Ambulanz
- Tauschen Sie Ihre Kontaktdaten aus.
- Machen Sie ein paar Fotos über die beschädigten Sachen als Nachweis sowie um den Schadenhergang besser nachvollziehen zu können und bewahren Sie die beschädigte Sache auf. Es kann sein, dass der Versicherer sich die beschädigte Sache begutachten möchte.
- Melden Sie den Schaden umgehend Ihren Versicherungsmakler oder auch dem Versicherer.
- Schriftstücke, die Schadensersatzforderungen enthalten, sollten unmittelbar an den Versicherungsmakler bzw. Versicherer weitergeleitet werden.
- Sie sollten auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis unterschreiben oder vorab dem Geschädigtem den Schaden erstatten auch wenn Ihnen die Schuldfrage eindeutig erscheint
- Sie sollten vorab keinen Ersatz anschaffen oder Reparaturauftrag erteilen ohne die Freigabe vom Versicherer erhalten zu haben.
Bei Schäden durch Brand-, Überspannungs-, Einbruch-Diebstahl-, Sturm und Leitungswasserschäden
Neben den oben beschriebene Dokumentierung des Schadens, sollten Sie hier folgende zusätzliche Punkte beachten:- Unternehmen Sie sinnvolle Maßnahmen (Schadenminderung), um die Höhe des Schadens zu verringern und Folgeschäden zu vermeiden.
- Die Schadensmeldung sollte korrekt und vollständig ausgefüllt an Ihren Versicherungsmakler oder Versicherer gesendet werden.
- Erstellen Sie eine Liste der zerstörten und beschädigten Sachen und fügen Kopien Ihrer Anschaffungsrechnungen sowie Kostenvoranschläge bei.
- Erteilen Sie ohne Freigabe des Versicherers keine Reparaturaufträge. Dies gilt nicht für unabdingbare Maßnahmen der Schadenminderung.