Haftpflicht & Rechtsschutz
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet gemäß § 823 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist demnach in unbegrenzter Höhe ersatzpflichtig. Sollte bei Ihnen kein Vermögen vorhanden sein, um den Geschädigtem seine Schadensersatzansprüche zu ersetzen, geht es bei Ihnen bis zur Gehaltspfändung. Das kann eine Unachtsamkeit, ein Missgeschick sein oder auch Schäden, welches durch Ihre Kinder verursacht werden.
Denn Eltern haften für ihre Kinder.
Daher gehört die Privat-Haftpflichtversicherung zu den existenziell wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil nach einem von Ihnen verschuldeten Schadensfall der Schaden dem Anspruchsteller ersetzt wird. Allerdings gibt es auch unberechtigte Schadensersatzansprüche, die durch den passiven Rechtsschutz Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung abgewehrt werden.
Nach dem letzten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013 sind die Anwalts-und Gerichtskosten um durchschnittlich 16% gestiegen.
Bei einem verlorenen Rechtsstreit mit einem Streitwert von beispielsweise 10.000,00 € summieren sich die Kosten für den eigenen Anwalt, das Gericht und den gegnerischen Anwalt leicht auf über 4.000,00 €. Rechtsbeistand sollte keine Kostenfrage sein. Je nach persönlicher Situation können Sie verschiedene Bausteine zur Rechtsschutzversicherung wie Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Mieter-oder Eigentümer-Rechtsschutz zusammenstellen. Wir raten Arbeitnehmern, die zugleich Autofahrer sind zu einer Privat-Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder Einfamilienhauses haften Sie als Eigentümer für auftretende Schadensersatzansprüche, die sich auf dem Grundstück Ihres Eigentumes ereignet haben. Das kann im Winter die fehlende Schneeräumung und Streuung der Wege sein, wo sich ein Dritter beim Ausrutschen einen komplizierten Bruch erleidet. Das kann eine fehlerhafte Elektroleitung in Ihrer Wohnung sein, wo ein anderer einen Stromschlag abbekommt oder durch Kurzschluss ein Wohnungsbrand verursacht wird, welches noch auf andere Wohnungen übergreift.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollte auch eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier ist das gemeinschaftliche Eigentum versichert.
Daher empfehlen wir Ihnen als Haus-und Grundstücksbesitzer oder Hausverwalter eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abzuschließen.
Bei einer Ölheizung besteht die Gefahr, dass der Öltank undicht wird oder der Keller durch Starkregen vollläuft und den Öltank anhebt, so dass es zur Dekontamination des Gewässers und Böden führen kann. Die Kosten für Gutachter, Ausbaggern, Abfahren und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs sowie die Reinigung von verschmutzten Gewässern können schnell fünfstellig werden. Achten Sie darauf, dass die Gesellschaft auch für erlittene Eigenschäden die Folgekosten ersetzt.
Je nach Rasse reagieren Hunde aufgrund Ihres Instinktes unterschiedlich. Unkontrolliertes Jagen von Wildtieren, Hund bringt Fahrradfahrer zu Fall oder Zubeißen mit Bissverletzung zur Folge, weil der pflichtbewusste Hund seine Aufgabe als Schutz-und Bewach-Hund zu ernst genommen hat, führen zu Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber.
Als Halter und Reiter eines Pferdes sollten Sie eine vorhandene Reitbeteiligung der Versicherung anzeigen. Eine Reitbeteiligung gilt auch ohne Entgelt, wenn Ihr Pferd regelmäßig von der berechtigten Person beritten oder geführt wird. Das Fremd-und Gastreiterrisiko ist auch ohne vorherige Anzeige versichert.
Als Hundehalter gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits die Pflicht eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Einige Gesellschaften versichern keine Kampfhunde und verlangen daher die Angabe der Hunderasse.
Kleintiere wie Katzen, Hamster und Hasen sind über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert.
Als Halter eines Pferdes und Hundes haften Sie nach der Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig d.h. Sie haften im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung immer. Daher empfehlen wir Tierhaltern unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit 10 Mio. € Deckungssumme bei Personen und Sachschäden abzuschließen.