Haftpflicht & Rechtsschutz

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet gemäß § 823 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und ist demnach in unbegrenzter Höhe ersatzpflichtig. Sollte bei Ihnen kein Vermögen vorhanden sein, um den Geschädigtem seine Schadensersatzansprüche zu ersetzen, geht es bei Ihnen bis zur Gehaltspfändung. Das kann eine Unachtsamkeit, ein Missgeschick sein oder auch Schäden, welches durch Ihre Kinder verursacht werden. Denn Eltern haften für ihre Kinder.
Daher gehört die Privat-Haftpflichtversicherung zu den existenziell wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil nach einem von Ihnen verschuldeten Schadensfall der Schaden dem Anspruchsteller ersetzt wird. Allerdings gibt es auch unberechtigte Schadensersatzansprüche, die durch den passiven Rechtsschutz Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung abgewehrt werden.


Um sich vor eventuell künftigen Schadensersatzansprüchen zu schützen, empfehlen wir Ihnen unabhängig ob Single oder als Eltern eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mind. 10 Mio. € bei Personen-und Sachschäden. Ausgerechnet hier sparen zu wollen, ist an der falschen Stelle gespart. Denn eine Unachtsamkeit kann schmerzlich finanzielle Folgen oder sogar an den Rand des Ruins führen. Kinder sind grundsätzlich solange über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, bis sie ihre Erstausbildung (auch Studium) absolviert haben. Je nach Tarif sind viele Leistungen wie Forderungsausfall, Gefälligkeitshandlungen, Schlüsselverlust sowie Mietsachschäden der gemieteten Wohnung mitversichert. Mit Zusatzbausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz nochmals aufwerten. In der Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall der Zeitwert ersetzt. Bitte beachten Sie, dass Schäden durch geliehene und gemietete bewegliche Sachen grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Wem heutzutage überraschend und ungerechtfertigt gekündigt wird oder nach einem Verkehrsunfall mit klarer Haftungslage vom Unfallgegner unerwartet ein Anwaltsschreiben bekommt, sollte einen Anwalt einschalten, um seine Interessen vertreten zu lassen bzw. durchzusetzen. Denn Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für die finanziellen Folgen. Wenn Sie vor Gericht ziehen, ist das stets mit finanziellen Risiken verbunden.
Nach dem letzten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013 sind die Anwalts-und Gerichtskosten um durchschnittlich 16% gestiegen.
Bei einem verlorenen Rechtsstreit mit einem Streitwert von beispielsweise 10.000,00 € summieren sich die Kosten für den eigenen Anwalt, das Gericht und den gegnerischen Anwalt leicht auf über 4.000,00 €. Rechtsbeistand sollte keine Kostenfrage sein. Je nach persönlicher Situation können Sie verschiedene Bausteine zur Rechtsschutzversicherung wie Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Mieter-oder Eigentümer-Rechtsschutz zusammenstellen. Wir raten Arbeitnehmern, die zugleich Autofahrer sind zu einer Privat-Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Bedienstete im öffentlichen Dienst können in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit gegenüber Dritten Schäden verursachen und haften auch dafür. Dasselbe gilt, wenn Sie gegenüber Ihren Dienstherren einen Schaden verursachen und dafür haftbar gemacht werden. Gerade bei Personen oder Vermögensschäden können hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Eine Dienst-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie die Prüfung des Schadens, die Regulierung des Schadens oder auch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Daher empfehlen wir jedem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sich mit einer Dienst-Haftpflichtversicherung zu schützen.
Die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Haus-und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls Ihnen wegen Pflichtverletzungen Schadensersatzansprüche erhoben werden.
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder Einfamilienhauses haften Sie als Eigentümer für auftretende Schadensersatzansprüche, die sich auf dem Grundstück Ihres Eigentumes ereignet haben. Das kann im Winter die fehlende Schneeräumung und Streuung der Wege sein, wo sich ein Dritter beim Ausrutschen einen komplizierten Bruch erleidet. Das kann eine fehlerhafte Elektroleitung in Ihrer Wohnung sein, wo ein anderer einen Stromschlag abbekommt oder durch Kurzschluss ein Wohnungsbrand verursacht wird, welches noch auf andere Wohnungen übergreift.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollte auch eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier ist das gemeinschaftliche Eigentum versichert.
Daher empfehlen wir Ihnen als Haus-und Grundstücksbesitzer oder Hausverwalter eine Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abzuschließen.
Als Bauherr für Ihr Bauvorhaben haften Sie während der Bauzeit für alle Unfälle und Sachschäden auf Ihrem Baugrundstück. Das kann eine fehlende Absicherung, schlechte Beschilderung oder auch schlechte Beleuchtung zur Abgrenzung Ihrer Baustelle sein oder eine schadhafte Stromanlage sein, wo ein Dritter zu Schaden kommt. Als Bauherr sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften und Einsetzung eines Koordinators wie z.B. ein Architekt, wenn Sie die Überwachungsaufgabe nicht selbst übernehmen möchten. Aber auch in diesem Fall haften Sie weiterhin. Daher empfehlen Ihnen als Bauherr eine Bauherren-Haftpflichtversicherung mit möglichst hoher Deckungssumme abzuschließen.
Als Heizöltankbesitzer haften Sie nach der Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig, d.h. Sie haften im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung immer.
Bei einer Ölheizung besteht die Gefahr, dass der Öltank undicht wird oder der Keller durch Starkregen vollläuft und den Öltank anhebt, so dass es zur Dekontamination des Gewässers und Böden führen kann. Die Kosten für Gutachter, Ausbaggern, Abfahren und Entsorgung des kontaminierten Erdreichs sowie die Reinigung von verschmutzten Gewässern können schnell fünfstellig werden. Achten Sie darauf, dass die Gesellschaft auch für erlittene Eigenschäden die Folgekosten ersetzt.
Tiere reagieren nicht immer wie sie eigentlich sollen. Pferde sind Herdentiere mit Fluchtinstinkten und können in Panik entweder ausschlagen oder durchgehen. Die Folgen können schwerste Verletzungen oder Sachbeschädigungen sein.
Je nach Rasse reagieren Hunde aufgrund Ihres Instinktes unterschiedlich. Unkontrolliertes Jagen von Wildtieren, Hund bringt Fahrradfahrer zu Fall oder Zubeißen mit Bissverletzung zur Folge, weil der pflichtbewusste Hund seine Aufgabe als Schutz-und Bewach-Hund zu ernst genommen hat, führen zu Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber.
Als Halter und Reiter eines Pferdes sollten Sie eine vorhandene Reitbeteiligung der Versicherung anzeigen. Eine Reitbeteiligung gilt auch ohne Entgelt, wenn Ihr Pferd regelmäßig von der berechtigten Person beritten oder geführt wird. Das Fremd-und Gastreiterrisiko ist auch ohne vorherige Anzeige versichert.
Als Hundehalter gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits die Pflicht eine Hunde-Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Einige Gesellschaften versichern keine Kampfhunde und verlangen daher die Angabe der Hunderasse.
Kleintiere wie Katzen, Hamster und Hasen sind über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert.
Als Halter eines Pferdes und Hundes haften Sie nach der Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig d.h. Sie haften im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung immer. Daher empfehlen wir Tierhaltern unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit 10 Mio. € Deckungssumme bei Personen und Sachschäden abzuschließen.
Als Tierhalter haben Sie Verantwortung für Ihr Tier übernommen und wird von vielen praktisch als vollwertiges Familienmitglied gesehen. Wenn Ihrem Hund, Katze oder Pferd was passieren sollte, dann kommen bei einem Kreuzbandriss schnell über 1.000,00 €, bei Hundebissverletzungen schnell bis zu 3.000,00 € oder bei einer Kolik leicht bis zu 5.000,00 € zusammen. Hier kann man entweder die Krankenvollversicherung oder alternativ die Kranken-OP-Versicherung abschließen. Um nicht vor der Wahl zu stehen, ob Sie die Kosten tragen wollen oder Ihrem Tier seinem Schicksal zu überlassen, empfehlen wir allen Tierliebhabern zumindest eine Tier-OP-Krankenversicherung abzuschließen.