Schadensversicherung

Wer Eigentum besitzt, möchte seine Eigentumswerte erhalten. Allerdings ist Ihr Eigentum auch Gefahren ausgesetzt wie Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruch/Diebstahl, Sturm-und Hagel und Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung und Schneedruck. Je nach Versicherungssparte werden bei der Regulierung die Kosten zum Zeitwert, zum Neuwert oder die anfallenden Wiederherstellungskosten für die Sache gleicher Art und Güte ersetzt.


Die eVB-Nummer steht für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der jeweiligen Gesellschaft und leistet im Schadensfall gegenüber den Geschädigten bei Personen und Sachschäden. Die Deckungssumme sollte mind. 100 Mio. € bei Personen-und Sachschäden betragen. Bei Personenschäden beträgt die Deckungssumme für je geschädigte Person 8 Mio. €.
Die Vollkaskoversicherung leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug, die entweder selbstverschuldet oder von fremden Dritten durch mutwillige Beschädigung (Vandalismus) verursacht worden sind und der Schädiger nicht identifiziert werden konnte.
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Brandschäden, Wildschäden, Glasbruchschäden, Diebstahl inkl. Einbruchteilediebstahl, Sturmschäden, Hagelschäden und Überschwemmungsschäden sowie Marderbiss ohne Folgeschäden. Die Höhe der Selbstbeteiligung zur Voll-und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden und leisten grundsätzlich zum Zeitwert Ihres Fahrzeuges.
Die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Explosion, Leitungswasserschäden, Sturm-und Hagel sowie Einbruch-Diebstahl und Vandalismus an Ihrem Hausrat. Aktuell ereignen sich immer häufiger Einbrüche und versuchte Einbrüche mit Sachschäden an Türen oder Fenstern. Gelingt es dem Einbrecher einzudringen, dann werden gewöhnlich die Wertsachen entwendet und hinterlassen oft ein Chaos. Hier empfehlen wir präventiv mechanische Sicherungen an sensible Bereiche wie Fenstern und Türen.
Ihr Hausrat besteht aus allen Gebrauchsgegenständen, Verbrauchsgegenständen und Wertsachen in Ihren Räumlichkeiten. Die Hausratversicherung ersetzt Ihren Hausrat zum Wiederbeschaffungswert, d.h. der Versicherer ersetzt Ihnen die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Um Ihre Hausratversicherungssumme richtig zu ermitteln, gilt die Faustformel: 650,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Sollten Sie jedoch Wertsachen wie Bilder, Teppiche, Antiquitäten, Kunstgegenstände und Schmuck besitzen, dann sollten Sie dies in der Wertermittlung entsprechend berücksichtigen.
Gegen Zusatzbeitrag können Sie Überspannungsschäden und Fahrraddiebstahlschäden mitversichern. Bei immer häufig auftretende Unwetter ereignen sich immer mehr Blitzeinschläge, die zu Überspannungsschäden an Ihren elektrischen Geräten führen. Oft trifft es die Telefonanlage und den Computer. Wenn Sie Pech haben, dann beschädigt die Überspannung Ihren Fernseher oder Musikanlage. Fahrräder sind grundsätzlich versichert, wenn diese durch ein Schloss gesichert in einem Raum Ihres Hauses steht. Um bei Diebstahl während des Gebrauches Ihres Fahrrades versichert zu sein, müssten Sie eine Fahrraddiebstahlklausel einschließen. Bei der Fahrraddiebstahlklausel wird i.d.R. in 1%-Schritten der Versicherungssumme miteingeschlossen.
Achten Sie bei den Gesellschaften darauf, dass bei der Fahrraddiebstahlklausel auf die Nachtzeitklausel verzichtet wird bzw. ausgeschlossen ist. Denn mit der Nachtzeitklausel ist Ihr Fahrrad während des Gebrauches trotz Fahrraddiebstahlklausel (außerhalb Ihres Wohnsitzes) zwischen 22:00 und 6:00 gegen Diebstahl nicht versichert.
Bei einer Erdgeschoss-Wohnung oder Souterrain-Wohnung sollte der Elementarbaustein mitversichert werden, weil bei Starkregen mit Rückstau in den Wohnungen größere Schäden am Hausrat auftreten können.
Viele Gesellschaften mit kundenfreundlichen Bedingungen versichern auch bei grob fahrlässig herbeigeführte Schäden ohne verschuldensabhängige Anrechnung des Schadens, so dass trotz grober Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme Versicherungsschutz besteht, sowie auch bei Rauch-und Rußschäden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Gefahren, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel-, und Leitungswasserschäden ergeben.
Die Wertermittlung Ihres Hauses erfolgt entweder nach umbautem Raum oder alternativ nach Ihrer Wohnfläche, damit Sie im Leistungsfall nicht unterversichert sind. Im Schadensfall bekommen Sie Ihr Haus, unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach gleicher Art und Güte wieder hergestellt. Ältere Häuser haben das Problem auch ältere Leitungswasserrohre zu haben, die irgendwann undicht werden können. Die Ereignisse in jüngster Zeit haben gezeigt, dass sich immer häufiger Unwetter mit extremen Witterungsverhältnisse wie Hagelschlag, Orkane und Starkregenschäden (Elementar) mit Rückstau auftreten, die erhebliche Schäden an Ihrem Haus verursachen können. Daher empfehlen wir jedem Hausbesitzer nicht nur die Gefahren Feuer, Leistungswasser und Sturm-und Hagel zu versichern, sondern auch das Elementarrisiko wegen Schneedruck und Starkregenschäden mitzuversichern.
Viele Hausbesitzer erweitern Ihr Haus um einen Anbau, um mehr Wohnraum zu schaffen. Allerdings wird oft vergessen, dem Versicherer den durchgeführten Anbau zu melden, so dass eine Unterversicherung entsteht. Melden Sie den Anbau zeitnah Ihrem Makler oder Versicherer, damit Ihr Haus richtig versichert ist.
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus sowie Ungeschicklichkeit eines Bauhandwerkers in der Bauphase können hohe Schäden an Ihrem Rohbau verursachen. Abgesehen vom Zeitverzug kommen auf den Bauherrn weitere zusätzliche Kosten. Alle Bauherren oder Bauträger/Bauunternehmer empfehlen wir während der Bauphase eine Bauleistungsversicherung, um weitere Gefahren wie Schäden durch Feuer und Hochwasser sowie Verlust durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundene Teile zu versichern. Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungskosten-und Baunebenkosten zusammen.
Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Ihre Photovoltaikanlage ist zwangsweise der Natur ausgesetzt, so dass Sturm und Hagelschlag Ihre Anlage erheblich beschädigen können. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen einbrechen. Mit den aufzubringenden Reparaturen verschiebt sich die Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit.
Versichert sind alle Teile der Photovoltaikanlage gegen folgende Gefahren: Sturm, Hagel, Frost, Brand, Explosion, Schmor-und Sengschäden, Überspannung, Induktion, Kurzschluss und Tierbissschäden. Daher empfehlen wir allen Photovoltaikanlagenbetreiber eine Photovoltaikanlagenversicherung abzuschließen, insbesondere dann, wenn die PV-Anlage kreditfinanziert ist.
Mit zunehmenden Können steigt auch der Anspruch an das Musikinstrument, so dass nicht unerhebliche Werte zusammenkommen. Über eine normale Hausratversicherung ist das Instrument nur am Versicherungsort gegen Feuer, Einbruch/Diebstahl und Leistungswasserschäden versichert. Außerhalb des Versicherungsortes ist Ihr Instrument nur unter der Voraussetzung versichert, dass es sich in einem verschlossenen Raum befand (Gebäudegebundenheit), welches durch Einbruch/Diebstahl entwendet wurde. Die Musikinstrumentenversicherung leistet auch bei Diebstahl ohne Gebäudegebundenheit (einfacher Diebstahl), während des Transportes und sogar bei Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der zu versichernde Sache. Im Schadensfall werden die Kosten einer möglichen Reparatur übernommen. In der Regel wird maximal der Zeitwert ersetzt, bei "Meisterinstrumenten" der erzielbare Verkaufspreis als Wert erstattet.