Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Das Betriebsrentengesetz sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Rechtsanspruch zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wahrnehmen darf. Als Arbeitgeber entscheiden Sie über den Durchführungsweg und die Wahl der Gesellschaft. Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung des Mitarbeiters ist i.d.R. der häufigste Durchführungsweg. Diese führt bei Ihnen zu Sozialversicherungs-und Lohnsteuerersparnissen. Um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und Mitarbeiter zu motivieren bzw. an Ihr Unternehmen zu binden, können Sie entweder freiwillig AG-Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge leisten oder komplett die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter übernehmen. Dadurch erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
In vielen Unternehmen wird künftig die Suche nach qualifizierten Fachkräften die zentrale Herausforderung werden. Da aufgrund der jüngsten Rentenreform die älteren früher ausscheiden und demografisch bedingt immer weniger Jüngere nachkommen, wird die Suche nach geeigneten Fachkräften immer wichtiger. Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) heben Sie sich als Arbeitgeber bei der Suche nach Fachkräften ab und die Mitarbeiterbindung steigt durch das Erleben bzw. Inanspruchnahme der bKV-Leistungen.


Die betriebliche Altersvorsorge hat fünf Durchführungswege. Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage und gehören zur Schicht 2 des deutschen Rentensystems und wird je nach Durchführungsweg und Abschlussjahr unterschiedlich steuerlich gefördert.
Der aktuell häufigste Durchführungsweg ist die Direktversicherung nach § 3 63 durch Entgeltumwandlung. Hier wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehaltes um und zahlt den Betrag in seine Direktversicherung ein. Die Förderung sieht vor, dass in der Ansparphase die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerbeiträge befreit sind bzw. gestundet werden. Dabei erzielen Sie als Arbeitgeber auch Sozialversicherungs-und Lohnsteuerersparnisse. Um Ihre Mitarbeiter zu motivieren und langfristig an Ihr Unternehmen zu binden, können Sie Ihre erzielten Ersparnisse in Form eines Arbeitgeberzuschusses zur Direktversicherung an Ihre Mitarbeiter zahlen oder finanzieren komplett den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Ihre Mitarbeiter.
Ihre Mitarbeiter können ihre Versorgunglücken schließen, die entweder aus finanziellen Gründen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich waren. Denn bei der bKV gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten, so dass auch Personen mit Vorerkrankungen hier ohne Zuschlag und Ausschlüssen sofort versichert werden können.
Die betriebliche Altersvorsorge (bKV ) bietet Ihren Mitarbeitern Zusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnzusatz-, Stationär-Zusatzversicherung sowie im Bereich Vorsorge- und Heilpraktikerleistungen zu vergünstigten Sonderkonditionen an. Die Familienangehörigen der Mitarbeiter können mit Gesundheitsprüfung von den günstigen Sonderkonditionen profitieren. Sollten Sie als Arbeitgeber die Beiträge zur bKV übernehmen, dann versteuert entweder Ihr Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil oder Sie übernehmen die Pauschalversteuerung für Ihre Mitarbeiter.