Arbeitskraftabsicherung

Nach der letzten Rentenreform werden alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der täglichen Stundenanzahl des noch verbliebenen Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Der Betroffene muss nahezu jeden anderen Job anrechnen lassen, egal wie hoch die berufliche Qualifikation ist.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt lediglich nur eine minimale Grundsicherung dar und die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung mit Verweis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist sehr hoch. Um eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu können, müssten Sie in den letzten 60 Monaten mind. 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.


Alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, erhalten nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der täglichen Stundenanzahl der noch möglichen Arbeitsleistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Der Betroffene muss nahezu jeden anderen Job anrechnen lassen, egal wie hoch die berufliche Qualifikation ist.
Bei einer Krankheit besteht 6 Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe. Ab der 7 Woche springt das Krankengeld ein und zahlt nur noch ca. 70% des letzten Nettoeinkommens für max. 72. Wochen und endet dann.
Daher empfehlen wir Ihnen die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihren "Verdienstausfall" absichert und gehört zu den existenziell wichtigsten Versicherung für Arbeitnehmer und Selbständige.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente stellt lediglich nur eine minimale Grundsicherung dar und die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung mit Verweis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist sehr hoch. Um eine Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu können, müssten Sie in den letzten 60 Monaten mind. 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das Gutachten kann ein Arzt Ihrer Wahl erstellen.
Daher sollte bei Antragstellung und Beantwortung der Gesundheitsfragen mit großer Sorgfalt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, um seine vorvertragliche Anzeigepflicht nicht zu verletzen und somit seinen Anspruch zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu gefährden.
Die Höhe zur Berufsunfähigkeitsrente sollte i.d.R. ca. 80% Ihres Nettogehaltes betragen. Idealerweise wird eine Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr vereinbart.
Studenten oder Berufseinsteiger haben noch keine Pflichtbeiträge in die Sozialversicherungen zahlen können, so dass keinerlei Absicherung besteht. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für diesen Personenbereich wichtig, um im Leistungsfall nicht finanziell von den Eltern abhängig zu sein. Hier bieten viele Gesellschaften BU-Startertarife, die zu Beginn der Laufzeit einen verminderten Anfangsbeitrag und mit fortlaufender Dauer den Beitrag nach oben anpassen und das bei voller BU-Rentenhöhe von Beginn an.
In bestimmten Fällen kann es aufgrund Vorerkrankungen zu einem hohen Zuschlag oder gar zu einer Ablehnung führen. In den Handwerkerberufen mit erhöhter Gefährdung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung generell recht kostenintensiv, so dass eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle und preiswerte Alternative sein kann.
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust bestimmter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Arme, Gebrauch der Beine, Gebrauch der Hände eine vereinbarte Rente.
Die Dread-Disease Versicherung leistet bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass-OP, Nierenversagen Multiple Sklerose eine vereinbarte einmalige Kapitalauszahlung. Die Aufzählung der versicherten Krankheiten ist nicht abschließend und kann je nach Anbieter variieren.
Eine private Unfallversicherung leistet weltweit bei allen Unfällen des täglichen Lebens. Bei einer dauerhaften Invalidität wird je nach Schwere der Verletzung ein prozentualer Invaliditätsgrad festgestellt. Die Höhe der Unfallleistung hängt vom Invaliditätsgrad und von der vereinbarten Grundsumme ab. Bei der Unfallversicherung werden die Berufe unterschieden, ob eine kaufmännische Tätigkeit oder eine körperliche Tätigkeit ausgeübt wird und entsprechend in der Versicherungsprämie berücksichtigt.
Als Berufstätiger sind Sie nur auf dem Arbeitsweg hin und zurück und während Ihrer Arbeitszeit über die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers versichert. Kinder sind als Schüler nur auf dem Schulweg und während der Schulzeit unfallversichert.
Allerdings nur mit einer Grundabsicherung, die nicht wirklich die benötigte Absicherung darstellt. Hausfrauen haben keinerlei Versicherungsschutz, weil keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Sie sind als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Heimwerker den üblichen alltäglichen Unfallgefahren ausgesetzt. Bei Freizeitaktivitäten wie Motorradfahren, Reiten, Skifahren sowie Sportarten mit Körperkontakt sind Sie einer deutlich erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Daher empfehlen wir Ihnen eine Unfallversicherung für die gesamte Familie, damit Sie gegen alle Aktivitäten des täglichen Lebens versichert sind. Eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt hier keine Unfallversicherung.