Pflegevorsorge

Aktuell haben wir in Deutschland ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. In Zukunft wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 auf über 4,5 Mio. Personen ansteigen. Fast jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird dement.
In Deutschland haften Sie aufgrund des Unterhaltsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Ihren Ehepartner oder als Kind in gerader Linie für Ihre Eltern. Sollte im Leistungsfall die gesetzlichen Pflegeleistungen und vorhandenes Privatvermögen sowie Rente nicht ausreichen, dann haften die Familienangehörigen für die auflaufenden Pflegekosten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet je nach festgestellter Pflegestufe und Art der Betreuung. Es gibt die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. Je höher die Pflegestufe desto höher fallen die gesetzliche Pflegeleistungen aus. Die Feststellung der Pflegestufen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Richtlinien durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und MEDICPROOF bei privat Versicherten.
Allerdings beträgt die gesetzliche Pflegeleistung für einen Patienten mit Pflegestufe 3 für stationären Aufenthalt nur 1.550,00 € im Monat. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich bundesweit durchschnittlich auf 3.200,00 € im Monat, so dass dann noch Restkosten von mind. 1.500,00 € von den Familienangehörigen zu finanzieren sind. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7 Jahre. Die gesetzliche Pflegeversicherung entspricht nur einer Teilkaskoabsicherung. Daher empfehlen wir jedem, der verheiratet ist und Kinder hat sich mit der Pflege zu beschäftigen und Vorsorge zu treffen.


Die Politik, Verbraucherschutz und Fachverbände sind sich einig, dass bei dem Thema Pflege dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund wurde 2013 die Pflege-Bahr-Versicherung eingeführt, welche mit jährlich 60,00 € vom Staat gefördert wird. Hier werden alle Personen ab 18 Lebensjahr unabhängig vom Gesundheitszustand aufgenommen. Es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren.
Allerdings reicht der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung i.d.R. allein nicht aus, um im Leistungsfall die gesamten Pflegekosten abzusichern. Wir empfehlen hier die Pflege-Bahr mit einer Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung zu kombinieren.
Die Pflegerentenversicherung gehört zur Gruppe der Lebensversicherung. Bei Antragstellung wird eine normale Gesundheitsprüfung durchgeführt, indem die Gesundheitsfragen wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Im Gegensatz zum gesetzlichen Feststellungsverfahren, wo die Zeit für den Pflegeaufwand festgestellt bzw. gemessen wird, kann bei einer Pflegerentenversicherung alternativ die ADL-Prüfung (Activity Daily Living) nach Pflegepunkte durch einen Arzt festgestellt werden. Die ADL-Prüfung durch den Arzt ist für den Pflegebedürftigen oft vorteilhafter, weil hier die Pflegestufen einfacher erreicht werden. Die Höhe der Pflegerente wird entweder in festen Prozentsätzen je nach Pflegestufe geleistet oder kann in den Pflegestufen individuell vereinbart werden. Weiterer Vorteil ist, dass der Zahlbeitrag bei Antragstellung für die gesamte Laufzeit konstant bleibt und keine Beitragsanpassungen erfolgen.
Die Pflegetagegeldversicherung gehört zur Gruppe der Krankenversicherung. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann entweder in festen Prozentsätzen je nach Pflegestufe oder kann in den Pflegestufen individuell vereinbart werden. Hier wird je nach Gesellschaft sehr häufig eine vereinfachte Gesundheitsprüfung angeboten, welche nur schwere Vorerkrankungen abgefragt. Bei Personen mit einer Vorgeschichte an Vorerkrankungen ist eine Versicherbarkeit durch vereinfachte Gesundheitsprüfung überhaupt erst möglich. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst (MDK). In der Pflegetagegeldversicherung kann es während der Vertragslaufzeit zu Beitragsanpassungen kommen.