Pflegevorsorge
Aktuell haben wir in Deutschland ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftige. In Zukunft wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 auf über 4,5 Mio. Personen ansteigen. Fast jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird dement.
In Deutschland haften Sie aufgrund des Unterhaltsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Ihren Ehepartner oder als Kind in gerader Linie für Ihre Eltern. Sollte im Leistungsfall die gesetzlichen Pflegeleistungen und vorhandenes Privatvermögen sowie Rente nicht ausreichen, dann haften die Familienangehörigen für die auflaufenden Pflegekosten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet je nach festgestellter Pflegestufe und Art der Betreuung. Es gibt die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. Je höher die Pflegestufe desto höher fallen die gesetzliche Pflegeleistungen aus. Die Feststellung der Pflegestufen erfolgt auf Basis der gesetzlichen Richtlinien durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und MEDICPROOF bei privat Versicherten.
Allerdings beträgt die gesetzliche Pflegeleistung für einen Patienten mit Pflegestufe 3 für stationären Aufenthalt nur 1.550,00 € im Monat. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich bundesweit durchschnittlich auf 3.200,00 € im Monat, so dass dann noch Restkosten von mind. 1.500,00 € von den Familienangehörigen zu finanzieren sind. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7 Jahre. Die gesetzliche Pflegeversicherung entspricht nur einer Teilkaskoabsicherung. Daher empfehlen wir jedem, der verheiratet ist und Kinder hat sich mit der Pflege zu beschäftigen und Vorsorge zu treffen.
Allerdings reicht der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung i.d.R. allein nicht aus, um im Leistungsfall die gesamten Pflegekosten abzusichern. Wir empfehlen hier die Pflege-Bahr mit einer Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung zu kombinieren.