Schadensversicherung
Als Unternehmer sind vor allem daran interessiert Ihr Geschäft erfolgreich zu betreiben. Dafür haben Sie in Ihren Betrieb Investitionen getätigt, was die Grundlage Ihres geschäftlichen Erfolges ist, um daraus Ihre Umsätze zu erzielen.
Unabhängig ob es Einrichtung, Fuhrpark, Maschinen, Werkzeuge, EDV-Anlagen oder Betriebsgebäude sind, kommen erhebliche Sachwerte zusammen, die durch ein Schadenereignis enorme finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Nach einem Schadenereignis kann Ihr Betrieb zum Erliegen kommen, so dass aufgrund fehlender Einnahmen und fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Gehälter die betriebliche Existenz gefährdet ist, sobald die Liquidität aufgebraucht ist.
Für Kleinbetriebe entspricht die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung auch für die Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU).
Bei der Mittleren Betriebsunterbrechungsversicherung können abweichend von der Inhaltsversicherung auch höhere Versicherungssummen versichert werden.
Um die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln, können betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters hilfreich sein. Daher empfehlen wir alle produzierende Gewerbetreibende eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Die Betriebsschließungsversicherung leistet bei behördlichen Anordnungen wie Vernichtung der Ware, Desinfektionskosten, Lohnkosten für Mitarbeiter mit Verdacht auf Erkrankungen sowie Kosten für Ermittlungs-oder Beobachtungsmaßnahmen des Bundesseuchengesetzes.
Die Versicherungssumme wird aus einer Tagesentschädigung ermittelt, welches höchsten 110% des Beitrages ausmachen, der an Geschäftskosten und Gewinn auf einen Tagesumsatz entfällt.
Im Falle einer behördlich veranlassten Schließung wird die dokumentierte Tagesentschädigung für die vereinbarte Dauer geleistet. Wir empfehlen Gastronomie-und Hotelinhaber, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten eine Betriebsschließungsversicherung abzuschließen.
Die Versicherungssumme Ihres Betriebsgebäudes entspricht dem Neuwert. Die Wertermittlung erfolgt anhand eines Wertermittlungsbogens oder eines Gutachtens. Im Schadensfall erstattet der Versicherer unabhängig von den tatsächlichen Kosten die Wiederherstellungskosten für das Gebäude in gleicher Art und Güte. Daher empfehlen wir allen Eigentümern von vermieteten Betriebsgebäuden und Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum sind, eine Betriebsgebäudeversicherung abzuschließen.
Die Versicherungssumme wird aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte, bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) Im Schadensfall werden die Reparaturen oder Kosten für Neuanschaffung der Geräte erstattet.
Bei Schäden an den Geräten kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen führen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um vieles teurer werden als die Reparatur oder Neuanschaffung des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung, Wiedereingabe von Daten Programmen und Datenträgern. Wenn Sie viele sensible Daten verwalten, dann sollten Sie die Datenversicherung in Ihrer Elektronikversicherung miteinschließen.
Bei einem Ausfall der Maschinen (Betriebsstillstand) können die finanziellen Folgen durch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden.
Die Versicherungssumme wird aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Zölle, Fracht und Montage) ermittelt. Der Versicherer ersetzt bei einem Teilschaden die notwendigen Reparaturkosten.
Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Gerätes unmittelbar vor dem Schadeneintritt abzüglich Rest- bzw. Schrottwert ersetzt.
Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes erhöht sich dadurch deutlich. Gerade bei hochwertigen Gütern werden Begehrlichkeiten geweckt und führen häufig zum Diebstahl. Hauptproblem in allen Fällen ist, dass die Haftung der befördernden Verkehrsträger meißt zu gering ist, um den verursachten Schaden ausreichend zu ersetzen.
Daher empfehlen wir alle Handels-und Produktionsbetriebe, die national und international Güter versenden oder beziehen eine Transportversicherung, um sich vor den finanziellen Risiken zu schützen.
Für alle Betriebe des Bauhaupt-und Baunebengewerbes sowie Maschinen-und Anlagenbau kann die Kautionsversicherung interessant sein.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung sowie die Teilkaskoversicherung der Kfz-Flottenversicherung entsprechen analog der privaten Kraftfahrzeugversicherung. Da in vielen Firmen ein größerer Fahrzeugbestand besteht, können hier günstigere Rahmenkonditionen gewährt werden. Häufig werden auch Stückprämien ohne Einstufung mit Schadenfreiheitsrabatt angeboten, was für Versicherer und Kunde einfach und transparent ist.
Bei der privaten Kraftfahrzeugversicherung führen Schäden zu einer Rückstufung, die eine höhere Kfz-Prämie nach sich zieht. Auch bei der Kfz-Flottenversicherung führen häufige Schäden zu einer höheren Schadenquote, die wiederum zu einem Wegfall des Nachlasses führt, zu einer Erhöhung der Kfz-Prämie oder zu einer höheren Selbstbehaltsregelung im Vollkasko-und Teilkaskobereich. Hier verhandelt Ihr Versicherungsmakler in Ihrem Auftrag mit den Gesellschaften, um für Sie als Kunden eine akzeptable Lösung zu erzielen.
Die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeits-und Wegeunfälle auf direktem Wege und das erst ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Die private Gruppen-Unfallversicherung leistet rund um die Uhr weltweit, auch im Privatbereich. Sie kommen Ihrer Fürsorge als Arbeitgeber nach und schützen Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Durch die höhere Anzahl an Mitarbeitern können hier attraktive Sonderkonditionen für den Unfall-Rahmenvertrag angeboten werden.